VfE informiert: Ab 1.1.2012 wichtige Änderung beim P-Konto
Ab dem 1.1.2012 besteht der Pfändungsschutz nur noch bei einem P-Konto. Aus diesem Grund sollte eine Umwandlung in ein P-Konto noch vor dem 1.1.2012 erfolgen.
Ab dem 1.1.2012 besteht der Pfändungsschutz nur noch bei einem P-Konto. Aus diesem Grund sollte eine Umwandlung in ein P-Konto noch vor dem 1.1.2012 erfolgen.
Es ist kaum zu glauben, aber endlich wahr geworden. Die Bundesregierung ist bei der Umsetzung der Reform der Kontopfändung förmlich in einen Geschwindigkeitsrausch geraten. Kaum wurde der Gesetzentwurf im September 2007 vorgelegt - schon tritt es im Juli 2010 in Kraft.