Der Verein für Existenzsicherung e.V. erhebt Strafanzeige gegen Youtube, Google und Unbekannt wegen Verstoßes gegen § 201 StGB. Die Strafanzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingereicht und wird unter dem Az.: 80 UJs 9600/10 bearbeitet.
Am 07. Juli fand am HG Wien die erste Verhandlung in der Sammelklage III (1305 Ansprüche – 21 Mio Streitwert) des VKI gegen den AWD statt. Der AWD hatte sich mit vielerlei Argumenten gegen die Zulässigkeit der Sammelklage gewehrt. Dennoch hat der Richtersenat in Sammelklage III die Klage als zulässig angesehen. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Von acht Musterprozessen in Sachen Immofinanz sind bislang vier Verfahren durch Zahlungen des AWD verglichen. Bei den Sammelklagen gibt sich der AWD weiter stur. Der nächste Prozess findet am 07. Juni 2010 statt – FinanzTV wird eine Reportage darüber erstellen.
Die Staatsanwaltschaft Bremerhaven ermittelt derzeit mit Nachdruck gegen das Internetportal „abcload“ hinter der die Firma Premium Software GmbH steckt. Vermutlich werden sie deshalb in letzter Zeit so aktiv – um noch den ein oder anderen zu Schädigen.
Urteil.: AWD will nicht über 50% Umsatz nur mit Immobilienaktien gemacht haben. VKI
reagiert mit Fakten aus AWD-Unterlagen.
AWD droht Prozesswelle in Österreich. Dies könnte für auch für Deutschland ein Meilenstein werden. Wenn den Klägern in unserem Nachbarland recht gegeben wird, wachsen in Deutschland die Chancen immens. AWD will sich mit Geheimhaltungsvergleichen aus seiner Verantwortung stehlen.
Aufgrund von unerklärlichen und undurchschaubaren Diskrepanzen musste die Kooperation mit der Außenstelle Berlin mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Obwohl die Außenstellen im Vorfeld, durch die Zentrale, gründlich überprüft werden und eine gute Einweisung erhalten, sind uns in Berlin während des laufenden Betriebes massive Fehler aufgefallen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – die AvW Invest AG in einem Musterprozess für zwei AvW-Anleger geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.
Urteil.: Beschluss des Handelsgerichtes ist nicht anfechtbar und Ansprüche der Geschädigten im Rahmen der Sammelklage gegen Verjährung sicher.
Es freut uns außerordentlich, dass wir Ihnen heute mitteilen können, dass der Verein für Existenzsicherung e.V. immer mehr und immer schneller die Fälle abschließen kann.